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Unsere Honorierung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), was, insbesondere bei Tätigkeiten vor auswärtigen Gerichten, auch eine Gebührenvereinbarung bedeuten kann. Soweit das Gesetz nicht sogenannte Rahmengebühren - in erster Linie in straf- und sozialgerichtlichen Verfahren - vorsieht, richten sich die Gerichts- und Anwaltskosten nach dem Streitwert. Übrigens: Im allgemeinen muss zwar in Deutschland derjenige, der einen Prozess verliert, seinem Gegner auch die Anwaltskosten ersetzen. Jedoch trägt in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites selbst.

Für eine Erstberatung berechnen wir Ihnen, wenn nichts anderes vereinbart, als Verbraucher höchstens € 190,-- zzgl. Mehrwertsteuer.

Wenn Sie aus eigener Wirtschaftskraft die Gerichts- und Anwaltskosten nicht tragen können und Ihnen auch keine Rechtsschutz-Versicherung zur Seite steht, helfen wir Ihnen bei der Erwirkung der staatlichen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

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